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   BGH, 22.01.1954 - V ZR 41/53   

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https://dejure.org/1954,3646
BGH, 22.01.1954 - V ZR 41/53 (https://dejure.org/1954,3646)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1954 - V ZR 41/53 (https://dejure.org/1954,3646)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1954 - V ZR 41/53 (https://dejure.org/1954,3646)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.01.1952 - III ZR 131/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.01.1954 - V ZR 41/53
    Die Zulässigkeit der Feststellungsklage hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18. Mai 1951 geprüft und bejaht; unter diesen Umständen brauchte die Klägerin nicht zur Leistungsklage überzugehen, mochte sie auch inzwischen zu einem solchen Übergang imstande gewesen sein (RGZ 108, 201 [202]; BGH vom 31. Januar 1952, III ZR 131/51; LM ZPO § 256 Nr. 5 = NJW 1952, 546).
  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 182/52

    Umstellung im Grundverfahren

    Auszug aus BGH, 22.01.1954 - V ZR 41/53
    Aus ihr war zu entnehmen, daß die Ausschlachtung mindestens der nicht mehr aufbauwürdigen Kriegsbeschädigten Wohngebäude (Kategorie A und B der genannten Anweisung) zulässig sein sollte (zustimmend das Urteil des III. Zivilsenats vom 15.10.1953 - BGHZ 10, 361 [364], welches sich auf eine Stadt in der Nordrheinprovinz bezieht).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 127/51

    Entnahme von Baustoffen aus beschädigtem Grundstück

    Auszug aus BGH, 22.01.1954 - V ZR 41/53
    Das Hauptquartier der 21. britischen Armeegruppe, zu deren Bereich die gesamte Britische Zone und damit auch Schleswig-Holstein und Hamburg gehörten (vgl. Nr. 1 a Schlußsatz; Nr. 1 b; Nr. 2 b und 2 e der "Bescheinigung" vom 5.9.1949 in ZJBlBrZ 1949 S 197) hatte schon im Juli 1945 eine schriftliche Anweisung (Technische Anweisung Nr. 55) erlassen, die nach einem von ihr am 1. November 1950 erteilten Bescheid für die deutschen Behörden verbindlich war (Urteil des erkennenden Senats vom 14.7.953 - V ZR 127/51 - BGHZ 10, 255 [259]).
  • RG, 10.04.1923 - VII 105/22

    1. Über das Verhältnis der Feststellungsklage zur Leistungsklage. 2. Wann läßt

    Auszug aus BGH, 22.01.1954 - V ZR 41/53
    Die Zulässigkeit der Feststellungsklage hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18. Mai 1951 geprüft und bejaht; unter diesen Umständen brauchte die Klägerin nicht zur Leistungsklage überzugehen, mochte sie auch inzwischen zu einem solchen Übergang imstande gewesen sein (RGZ 108, 201 [202]; BGH vom 31. Januar 1952, III ZR 131/51; LM ZPO § 256 Nr. 5 = NJW 1952, 546).
  • BGH, 09.02.1961 - III ZR 21/60

    Anspruch auf Entschädigung wegen Abbruchs bombengeschädigter Häuser durch die

    Das nachgesuchte Armenrecht wurde ihr jedoch durch den Beschluß des Landgerichts Kiel vom 29. April 1954 mit der Begründung versagt, die Stadt Kiel sei nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 1954 in Sachen M. ./. Stadt Ne. - V ZR 41/53 - für die Entschädigungsansprüche nicht passiv legitimiert; eine Amtspflichtverletzung lasse sich nicht nachweisen.

    Das vom Oberlandesgericht angeführte Urteil des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 1954 in der Sache Messer gegen Stadt Neumünster - V ZR 41/53 - steht der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht entgegen, zumal schon in dem Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1956 - III ZR 177/54 - entsprechend dem Ergebnis einer Rückfrage beim V. Zivilsenat festgestellt worden ist, daß in dem angezogenen Urteil des V. Zivilsenats entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts das Reichsleistungsgesetz aus tatsächlichen Gründen nicht angewandt worden ist.

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